Auf dieser Seite erfahren Sie alles rund um eine Mitgliedschaft im Verein "Porzellanstraße" e.V. Hier finden Sie alle Antworten auf die Fragen: Wie sieht eine Mitgliedschaft aus? Wer kann Mitglied werden und wer ist bereits unserem Verein beigetreten?
Ordentliche Mitglieder des Vereins mit Stimmrecht können lt.Satzung
§ 3 - Mitgliedschaft sein:
1. Unternehmen, die Porzellan herstellen oder veredeln
2. Unternehmen des Gastronomie- oder Beherbergungsgewerbes
3. Städte und Gemeinden sowie andere Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse
4. Fremdenverkehrs- und Wirtschaftsorganisationen
5. Unternehmen, die Groß- oder Einzelhandel mit Porzellan betreiben
6. Unternehmen, die dem Vereinszweck verbunden sind
7. Natürliche Personen
Der Verein Porzellanstraße e.V. will, so steht es auch in der Satzung, die Aufmerksamkeit in- und ausländischer Touristen auf das Produkt Porzellan in all seinen Variationen sowie auf die reizvolle Landschaft lenken, in der die Produktionsstätten liegen.
Was sich hinter dieser Formulierung verbirgt, ist klar:
Die touristische, kulturelle und wirtschaftliche Attraktivität der Region soll erhöht und das Verständnis für Porzellan als maßgebliche Komponente der Tisch- und Wohnkultur gefördert werden.
Die in der Region lebenden Menschen sollen dazu angeregt werden, die Porzellanherstellung als Teil ihrer regionalen Identität zu verstehen – ihre Porzellanindustrie mit Kennerschaft und Stolz nach außen zu vertreten. Die regionale Gastronomie soll angeregt werden, durch ansprechend gedeckte Tische und das Ausstellen regionaler Porzellanprodukte, Porzellankultur zum Bestandteil ihres Marketings zu machen.
Die Mitglieder tragen aktiv zum Erfolg der Porzellanstraße bei und beziehen die Porzellanstraße in ihre Öffentlichkeitsarbeit ein.
Sie interessieren sich für den Verein und möchten weitere Informationen zum Verein, seinen Zielen und Aufgaben, so fordern Sie Informationen an.
Telefon (0 92 87) 91 80 034
Telefax (0 92 87) 91 80 035
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Beitragsordnung
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